Systemfehler Verfassungsschutz

8. Januar 2012

Während die zweite, schwarz-gelbe Merkel-Regierung unter Federführung der derzeitigen Familienministerin Kristina Schröder einen konzentrierten rechten Rollback eingeleitet hat, schießen aus Wissenschaft, Bildung, Politik und Medien Extremismus-theoretische Ansätze ins Kraut: mit der Hufeisen-Theorie der Jesse/Backes-Schule, einer höchst fragwürdigen „Extremismusklausel“ und einer massiven Offensive des Verfassungsschutzes in der Politischen Bildung werden derzeit Definitionsmacht, gesellschaftliche Deutungen und Feinderklärungen entschieden nach rechts außen verschoben. Dorthin, wo die „Mitte der Gesellschaft“ vermutet werden kann, die sich als „wehrhafte Demokratie“ gemäß in jeder Hinsicht überkommener Abgrenzungen gegen die drohenden „Extremismen von links und rechts (und von Seiten „der Ausländer“)“ zu erwehren habe. Im Fokus dieser Ausgrenzungsleistungen stehen v.a. Linke jeder Provenienz, Kritiker des Kapitalismus, des staatlichen Rassismus‘, Antifa-Aktivist_innen und unbequeme Störer_innen der monströsen bundesrepublikanischen Gartenzwerg-Idylle.

Ein zentraler Player in dieser Entwicklung ist der Verfassungsschutz, der 1950 gegründete Inlandsgeheimdienst. Während nicht zum ersten Mal im Zusammenhang mit dem „NSU“-Skandal die Systemfehler des Dienstes offenbar werden und von einer alarmierenden Verstrickung (ob über Geldzahlungen, V-Leute, logistische Unterstützung und Deckung) des Bundesamtes und der 16 Landesämter für Verfassungsschutz in die Nazi-Szene ausgegangen werden kann, drängt der selbe Dienst mit Bildungsmaterial, „Demokratielotsen“, „wissenschaftlicher“ Begleitliteratur und Präventions- sowie Informationsangeboten in die Öffentlichkeit, an die Schulen und in die Politische Bildung, die bisher eher eine Domäne freier Träger war. Auch hier geht es darum, die Deutungs- und Definitionshoheit über das gesellschaftliche Leben und zulässige Formen der Kritik an sich zu ziehen, zu sichern und mit wirksamen repressiven Methoden durchzusetzen.

Es geht kein Aufschrei der Empörung durch die „Zivilgesellschaft“, kein Protest von Seiten der Lehrer_innen und Eltern und anderer Institutionen der politischen Bildung ist zu hören und der Artikel 1 des Grundgesetzes scheint zu lauten: „Das Image des Verfassungsschutzes ist unantastbar“. Während linke Initiativen gegen Nazis, Blockierer_innen von Nazi-Aufmärschen und entsprechende staatlich geförderte Projekte mit einem dreisten Extremismusverdacht geschurigelt werden, kann der Verfassungsschutz noch aus dem Skandal mit mindestens 10 Neonazi-Mordopfern Kapital schlagen. Es wird Zeit, sich über wirksame Gegenstrategien Gedanken zu machen.