„Von Hof nach Albacete: Hofer im Spanischen Bürgerkrieg“

8. März 2020

VVN-BdA Veranstaltungen im März und April 2020  im Lize

Di 10.03. um 19 Uhr, im Lize (Linkes Zentrum, Dahlienweg 2A, Eingang Erikaweg, 93053 Regensburg)

Randolph Oechslein, „Von Hof nach Albacete: Hofer im Spanischen Bürgerkrieg“

Alle Veranstaltungen nach dem 10. März sind abgesagt.

Di 24.03. m 19 Uhr im Lize

Luise Gutmann, hate speech and freedom of expression oder sind rassistische Äußerungen durch die Meinungsfreiheit geschützt?

Di 21.04. um 19 Uhr im Lize

Michael Bothner, In Feindes Hand – Der Widerstand sowjetischer Kriegsgefangener

 Di 28.04. um 19 Uhr im Lize

Dr. Guido Hoyer, „Brüderliche Zusammenarbeit“ – die Widerstandsorganisation sowjetischer Kriegsgefangener während des Krieges im Deutschen Reich

Tabu-Bruch in Thüringen

geschrieben von Ulrich Schneider Bundessprecher der VVN-BdA

6. Februar 2020

Tabu-Bruch ist vollzogen: AfD als „Königsmacher“ in Thüringen

Mit Entsetzen müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es ausgerechnet die FDP in Thüringen ist, die den Tabu-Bruch vollzogen hat, die Höcke-AfD in die Rolle als „Königsmacher“ zu bringen. Ihr Schachzug, im dritten Wahlgang der Wahl zum Thüringischen Ministerpräsidenten den eigenen Kandidaten Thomas Kemmerich gegen Bodo Ramelow ins Rennen zu schicken, ermöglichte es der AfD, eine von ihr behauptete „bürgerliche Mehrheit“ gegen die rot-rot-grüne Landesregierung zu schaffen. Und CDU und FDP ließen dies widerspruchslos zu. CDU-Chef Mohring erklärte blauäugig, man sei nicht verantwortlich für das Stimmverhalten anderer Parteien. Alle bisherigen vollmundigen Erklärungen der FDP und der CDU, man wolle nicht mit der AfD zusammenarbeiten und werde sich nicht auf deren Unterstützung einlassen, wurden dem Machtkalkül gegen die bisherige Landesregierung geopfert.

Wer auf diese Weise Rassisten hoffähig macht, ist vollkommen unglaubwürdig, wenn es um gemeinsames zivilgesellschaftliches Handeln gegen Neofaschismus, Antisemitismus, Rassismus und andere Aspekte der Rechtsentwicklung geht. Die Wahl von Thomas Kemmerich wird in Thüringen – wenn es überhaupt gelingt – eine Regierung schaffen, die auf Gedeih und Verderb von der AfD abhängig ist. Das ist eine ernste Bedrohung für alle antifaschistischen Kräfte im Land und Einrichtungen, wie die KZ Gedenkstätte Buchenwald.

Deshalb ist zivilgesellschaftlicher Widerstand in jeder Form jetzt gefordert.

Droht die Zerschlagung der VVN-BdA Bundesvereinigung durch die Finanzämter?

24. Januar 2020

Erklärung unserer Bundesvorsitzenden Cornelia Kerth und Dr. Axel Holz

Liebe Freundinnen und Freunde der VVN-BdA

Am 6. Januar 2020 wurde der thüringischen Landesvereinigung (TVdN-BdA e.V.) der VVN-BdA vom Finanzamt Erfurt die Gemeinnützigkeit  erneut bescheinigt. Allerdings macht das Erfurter Finanzamt zur Auflage, dass der Thüringer Landesverband an die Bundesvereinigung keine Mittel mehr abführen darf.  Damit sind die der Bundesvereinigung zustehenden Anteile am Beitragsaufkommen gemeint.Darüber hinaus fordert das Finanzamt Erfurt nun „aus gemeinnützlichkeitsrechtlicher Sicht“, dass der Thüringer Verband „bei der nächsten Mitgliederversammlung“  seine Satzung zu ändern habe – was offenbar bedeutet, dass der Mittelfluss sogar satzungsmäßig unterbunden werden soll. Sollte der Thüringer Verband dieser Auflage nicht folgen, wird ihm mit Aberkennung der Gemeinnützigkeit gedroht, denn – so die Begründung – gemeinnützige Vereine  dürfen nur an andere „steuerbegünstigte Körperschaften“ Mittel weitergeben.

Hintergrund ist, dass der Bundesvereinigung am 4.11.2019 vom Berliner Finanzamt für Körperschaften 1 die Gemeinnützigkeit entzogen worden ist,   wogegen diese Widerspruch  eingelegt hat. Am 16. Januar forderte das Finanzamt Saarbrücken die Landesvereinigung im Saarland auf, binnen drei Wochen zu erklären, wie sie künftig mit der  Mittelweitergabe an die nunmehr  nicht mehr gemeinnützige Bundesvereinigung verfahre.Sollte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit Rechtskraft erlangen ist also mit ähnlichen Auflagen wie in Thüringen in anderen Bundesländern zu rechnen.   Dies würde den Verlust der Haupteinnahmen der Bundesvereinigung und damit das Aus für den Verband bedeuten.Unser Landesverband Thüringen wird gegen diese Auflage Einspruch einlegen und beantragen, die Angelegenheit bis zur Entscheidung über den Einspruch  der Bundesvereinigung gegen den Berliner Bescheid ruhen zu lassen. Der Anwalt wird auch zur Anfrage im Saarland entsprechend Stellung nehmen.Es bleibt dabei: Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!

Cornelia Kerth, Dr. Axel Holz               –              Bundesvorsitzende der VVN-BdA

Entzug der Gemeinnützigkeit – Wir nehmen Stellung: Dienstag, 3. Dezember, 19 Uhr Gewerkschaftshaus

25. November 2019

Eine Veranstaltung der VVN-BdA Oberpfalz und Regensburg in eigener Sache und mit Blick auf weitereBetroffene.

Entzug der Gemeinnützigkeit

geschrieben von Luise Gutmann

24. November 2019

Unserer Bundesorganisation der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten entzog das Berliner Finanzamt die Gemeinnützigkeit.

In Bayern erfolgte dieser Schritt bereits vor 10 Jahren. Seitdem haben wir – bisher noch erfolglos – juristische Schritte dagegen unternommen.

Bekanntlich wurden wir 1947 von Menschen gegründet, die gerade der Hölle der Nazis entronnen waren. Viele von ihnen hatten politischen Widerstand bereits vor und dann nach 1933 geleistet. Ihr Leben und ihre Gesundheit waren vielfach auf dem Spiel gestanden. Sie setzten sich wieder ein gegen alte und neue Nazis wie heute noch unsere Ehrenvorsitzende Esther Bejarano. Einige von ihnen, die die Möglichkeit hatten, hinterließen uns etwas von ihrem Vermögen. Wir sollten in ihrem Sinne weitermachen und es etwas leichter haben. Durch den Entzug der Gemeinnützigkeit drohen uns hohe Steuernachzahlungen. Weiß der Finanzminister, wessen Vermögen er hier einziehen läßt?

Ein Teil der Vorgeschichte ist unsere Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht, auf den sich die Berliner Finanzbehörde stützt. Und den verantwortet der bayerische Innenminister. Dort bezeichnet man die VVN-BdA als „linksextremistisch beeinflusst“. Manchmal frage ich mich, ob ich der Influencer bin oder die Beeinflusste. Aber das ist nur Unsinn. Das Label ist ein Stigma und als solches wirkt es. Natürlich ist man in seiner Tätigkeit beschränkt, wenn die Mittel beschränkt sind, wenn man wenig Geld hat. Aber die Wirkung eines Stigmas ist einschneidender. Die Möglichkeit, sich in der Öffentlichkeit zu äußern und gehört zu werden, ist gelinde gesagt schwierig unter diesem Label. Wahr aber überhaupt nicht tröstlich.

Tröstlich ist die Solidarität, die wir schon in den ersten Stunden nach der für uns misslichen Nachricht erfahren haben. Eine Stimme möchte ich schon mal zitieren:

Es sei nicht hinnehmbar, wenn der Staat demokratisches Engagement gegen Rechtsradikale und Nazis sanktioniere, sagte der Beauftragte der Jüdischen Gemeinde gegen Antisemitismus, Sigmount A. Königsberg, am Samstag als Gast auf einem Parteitag der Berliner Linken. „Was ist das für ein Zeichen?“, fragte er. Der Senat müsse hier klar Position beziehen.

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